Uwe Müller-Rivinius
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sternstraße 8
06108 Halle

Tel.: 0345-2024407 od. 08
Fax: 0345-2022089
info@kanzlei-mueller-rivinius.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr u.
14.00 Uhr bis 17:30 Uhr

Fr.:
08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Fachanwalt Arbeitsrecht Halle

Rechtsanwalt Uwe Müller-Rivinius, Ihr Spezialist für alle Fragen des Arbeitsrechts, Fachanwalt für Arbeitsrecht Halle.

Für unsere erfolgreiche Arbeit haben wir einige Grundsätze augestellt:

1. Zeitnahe Bearbeitung

Wir bearbeiten Ihr Mandat äußerst zeitnah. Eine kurzfristige Terminvergabe ist bei uns jederzeit möglich. Für Berufstätige bieten wir auch Termine in den frühen Abendstunden an, damit Sie nicht extra Urlaub nehmen müssen. In besonderen Fällen vereinbaren wir auch Termine am Wochenende, so beispielsweise bei Montagetäigkeit während der Woche.

2. Gemeinsame Feststellung des gewünschten Ziels

In einem ersten Gespräch erörtern wir mit Ihnen Ihr individuelles Rechtsproblem. Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir Ihre Zielvorstellungen und zeigen Ihnen dann die Möglichkeiten zur rechtlichen Umsetzung auf. Die Strategie und Taktik zur Erlangung des gewünschten Zieles wird sodann mit Ihnen gemeinsam besprochen und entschieden. Häufig ist bereits die richtige Vorgehensweise der erste Schritt zum Erfolg.

3. Ständige Information

Während des gesamten Verfahrens stimmen wir sämtliche Schritte mit Ihnen ab. Den gesamten Schriftverkehr erhalten Sie zur Kenntnisnahme übersandt. Die von uns in Ihrem Auftrag gefertigten Schreiben an die Gegenseite erhalten Sie jeweils zur Kenntnisnahme. Sobald ein Stellungnahmeschreiben der Gegenseite, der Rechtsschutzversicherung oder sonstiger Stellen bei uns eingeht,erhalten Sie ebenfalls eine Fotokopie übersandt. Soweit eine Besprechung des Schreibens erfrderlich ist, bieten wir Ihnen einen kurzfristigen Besprechungstermin. So sind Sie über die Bearbeitung Ihres Falles ständig auf dem Laufenden.

4. Hilfestellungen

Soweit Sie übere eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Rechtsschutzanfrage und auch die weitere Korrespondenz. Bei der Bearbeitung Ihres rechtlichen Problems schauen wir regelmäßig „über den Tellerrand hinaus“. Soweit es beispielsweise um die Beendigung des Arbeitsverhältnissses geht, ist es von großer Wichtigkeit, auch die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen zu überblicken. Wir stehen Ihnen daher bei Anträgen an die Bundesagentur für Arbeit, z.B. auf Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Insolvenzgeld sowie auch beim Ausfüllen der verschiedenen Fargebögen zur Seite.

5. Kostentransparenz

Wir erläutern Ihnen von Beginn an, welche Kosten zur Erlangung des gewünschten Zieles voraussichtlich anfallen. Wir weisen Sie regelmäßig auf die wirtschaftlichen Konsequenzen im Gesamtzusammenhang hin. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob die Voraussetzungen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Soweit dies der Fall ist, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des erforderlichen Fragebogens.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist der Maßstab unserers Erfolges. Mit diesen Grundsätzen errreichen wir seit über 10 Jahren größte Kundenzufriedenheit.